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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der VennTec OHG, Kirchweg 27 in 52152 Simmerath, für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern

Stand: 10.12.2017

§ 1 Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachstehend AGB genannt - gelten für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 BGB in ihrer jeweils gültigen Fassung und auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien.
(2) Die Firma VennTec OHG mit Sitz im Kirchweg 27 in D-52152 Simmerath wird nachstehend als Verkäuferin bezeichnet, die andere Vertragspartei als Käufer.
(3) Der Vertrag wird ausschließlich zu diesen Bedingungen geschlossen und die vorliegenden AGB gelten exklusiv.
(4) Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht durch bloßes Schweigen oder vorbehaltlose Lieferung der Verkäuferin Vertragsbestandteil und gelten nur insoweit, als die Verkäuferin diesen Bedingungen respektive einzelnen Bestimmungen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Ohnehin bedarf jede abweichende Vereinbarung zu diesen AGB sowie jegliche Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien der Zustimmung der Verkäuferin in Textform. Dieses Textformgebot gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kaufvertrag kommt mittels Annahme des zuvor vom Käufer in Form der Abgabe einer verbindlichen Erklärung abgegebenen Angebotes durch die Verkäuferin zu Stande; die Annahme erfolgt in der Regel durch Versendung einer Bestellbestätigung, spätestens jedoch durch Übersendung der bestellten Ware.
(2) Auf der Webseite der Verkäuferin dargestellte Preise oder von der Verkäuferin übersandte „Angebote“ stellen lediglich Einladungen zur Abgabe von verbindlichen Angeboten dar.
(3) Sofern die Auftragsbestätigung von der Bestellung abweicht, gilt deren Inhalt als vertraglich vereinbart, wenn ihr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Absendung in Textform widersprochen wird.
(4) Irrtümer, Änderungen und der Zwischenverkauf sind vorbehalten.
(5) Leistungs- und Erfüllungsort ist am Sitz der Verkäuferin in Simmerath (Städteregion Aachen).

§ 3 Rücktritt durch die Verkäuferin
(1) Die Verkäuferin ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz rechtzeitigem Abschluss eines entsprechenden Einkaufvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält oder der Lieferung mit zumutbarem Aufwand nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen; die Verantwortlichkeit der Verkäuferin für Vorsatz oder Fahrlässigkeit gemäß dieser AGB bleibt unberührt. Die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes ist unverzüglich anzuzeigen.
(2) Die Verkäuferin ist überdies zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat.
(3) Die Verkäuferin wird den Käufer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, wenn sie zurücktreten will und dem Käufer im Falle ihres Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 4 Stornierung durch den Käufer
Eine Stornierung/Kündigung der Bestellung durch den Käufer ist nur bei Zustimmung der Verkäuferin in Textform und nur gegen Übernahme der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten samt eventuellen Folgekosten möglich. Die Stornierungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, falls keine individualvertragliche Vereinbarung getroffen wurde.


§ 5 Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: (1) Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Verkäuferin (VennTec OHG, Kirchweg 27, 52152 Simmerath, info@venntec.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(4) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(5) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
(6) Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und die als solche in der Rechnung als „Sperrgut“ gekennzeichnet sind gilt: Wir lassen die Ware abholen.
(7) Für alle übrigen Waren gilt: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an VennTec OHG, Kirchweg 27, 52152 Simmerath, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

§ 6 Leistungsbeschreibung
(1) Die Leistungsbeschreibung folgt aus der konkreten Produktbeschreibung der Verkäuferin.
(2) Die in dieser Leistungsbeschreibung festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Abweichende Angaben oder besondere Zusagen werden nicht getroffen. Insbesondere macht sich die Verkäuferin die produktbewerbenden Äußerungen Dritter ausdrücklich nicht zu Eigen.

§ 7 Preise / Preisanpassungsklausel / Lieferkosten
(1) Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden bei der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot gesondert angegeben.
(2) Bei Abruf- oder Terminaufträgen ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl berechtigt, entweder für den bereits gelieferten Teil der Ware den für diese Losgröße geltenden Preis zu liquidieren, oder die noch nicht abgerufene Ware kostenpflichtig nachzuliefern, wenn der Käufer innerhalb des vereinbarten Zeitraums nur einen Teil der vereinbarten Menge abgenommen hat.
(3) Weist der Auftrag technische Besonderheiten auf, die vom Käufer trotz Kenntnis nicht bekannt gegeben wurden und die für die Verkäuferin zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht erkennbar waren, so wird die Verkäuferin den Käufer auf durch diese Besonderheiten technisch zwingend erforderliche Zusatzkosten ohne schuldhaftes Verzögern hinweisen und ihm die entstandenen Mehrkosten zum Selbstkostenpreis berechnen.
(4) Versand- und Verpackungskosten trägt der Käufer, soweit gegenteiliges nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.

§ 8 Gewährleistung
(1) Die Verkäuferin produziert und liefert die Ware nach den jeweils geltenden Qualitätsrichtlinien. Ist die Überprüfung der Funktionalität der Ware vor Auslieferung durch einen elektrischen Test nicht in Textform individualvertraglich vereinbart, so haftet die Verkäuferin nur auf die Einhaltung der Fertigungsvorschriften nach Sichtprüfung.
(2) Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Weiterhin haftet die Verkäuferin nicht bei Mängeln, die durch unsachgemäße Verarbeitung oder Verwendung der Waren entstehen.
(3) Die Gewährleistungsfrist wird, vorsätzliche oder sittenwidrige Schädigungen sowie Personenschäden ausgenommen, auf ein Jahr verkürzt.
(4) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige in Textform zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(5) Die vom Käufer berechtigt beanstandete Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Verkäuferin durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Kosten wie Transport-, Wege-, Arbeits- Materialkosten werden von der Verkäuferin getragen.
(6) Die Einsendung der beanstandeten Ware an die Verkäuferin muss in fachgerechter Verpackung erfolgen und mit einer RMA-Nummer gekennzeichnet sein. Die RMA-Nummer erhält der Käufer nach Anzeige der Mängel. Der Käufer ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform zur Behebung der Mängel im Wege der Selbstvornahme berechtigt und kann auch nur dann den Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen.
(7) Eine ohne ordnungsgemäße vorangegangene Mängelanzeige in Textform von der Verkäuferin lediglich aus Kulanz durchgeführte Nachbesserung erfolgt ohne Gewähr.
(8) Die Nacherfüllung durch Nachbesserung gilt erst nach dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Möchte der Käufer die Mangelhaftigkeit des ersten Nachbesserungsversuchs beanstanden, gilt hinsichtlich der Rügeobliegenheit des Käufers § 7 Abs. 4 dieser AGB in Verbindung mit § 377 HGB.
(9) Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Sitz der Verkäuferin. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt den Kaufpreis zu mindern oder zurückzutreten. Der Käufer kann – außer im Falle von Mängeln – jedoch nur vom Vertrag zurücktreten, wenn die Verkäuferin eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen binnen einer angemessenen vom Verkäufer gesetzten Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktreten will oder auf der Lieferung besteht.
(10) Durch Nachbesserung der Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch beginnen sie erneut.
(11) Unbeschadet weiterer Ansprüche der Verkäuferin hat der Käufer im Falle einer unberechtigten Mängelrüge der Verkäuferin die Aufwendungen zur Prüfung und - soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.

§ 9 Haftung
(1) Die Verkäuferin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Verkäuferin nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten, wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch des Käufers für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, für Verzögerungen der Leistung oder Unmöglichkeit ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein in S. 1 u. 2 angeführter Fall vorliegt.
(2) Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
(3) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus Unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) Ist die Nichteinhaltung von Fristen durch die Verkäuferin auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche, nicht von ihr zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkung andauern.
(5) Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt davon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Lieferung
(1) Wie unter § 6 Abs. 5 dieser AGB dargestellt, erfolgt die Lieferung auf Kosten des Käufers, nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten in Einweg-, Pendel-, oder vom Käufer bereitgestellten Verpackungen. So der Käufer die Verpackung bereitstellt, übernimmt die Verkäuferin keine Gewährleistung für eventuell durch die Verpackung entstehende Schäden. Sonderverpackungen auf Wunsch des Käufers werden zum Selbstkostenpreis bereitgestellt.
(2) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Verkäuferin die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Entsprechendes gilt für etwaige Rücksendungen durch den Käufer.
(3) Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers abgeschlossen.
(4) Der Käufer kann die Verkäuferin zwei Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins in Textform zur Lieferung binnen angemessenen Frist auffordern; die Verkäuferin gerät erst mit Zugang selbiger in Verzug.
(5) Die Lieferung erfolgt an die in der Bestellung angegebene Anschrift. Eine Änderung der Lieferanschrift ist nach Vertragsschluss nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Verkäuferin möglich. Die Verkäuferin kann die Änderung der Lieferanschrift von der Zahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr abhängig machen.
(6) Führt der Annahmeverzug des Käufers zu einer Verzögerung der Auslieferung, kann die Verkäuferin pauschal für jeden Monat (respektive zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 2 %, höchstens jedoch insgesamt in Höhe von 10% des Kaufpreises berechnen.

§ 11 Rechnungen, Zahlungen und Retentionsrechte
(1) Rechnungen sind nach Zugang beim Käufer sofort und ohne Abzug zu bezahlen und können nur binnen zwei Wochen nach Zugang in Textform beanstandet werden. Abweichende Zahlungsziele müssen ausdrücklich und in Textform mit der Verkäuferin vereinbart werden.
(2) Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung der Verkäuferin und ohne dass es einer Mahnung bedarf, 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
(3) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Verkäuferin unbenommen der Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, pauschal Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes der EZB zu erheben.
(4) Schecks und Wechsel werden von der Verkäuferin nur nach ausdrücklicher Genehmigung in Textform und auch dann nur erfüllungshalber akzeptiert. Der Verkäufer akzeptiert neben der Barzahlung als Zahlungsmittel die Überweisung auf das angegebene Firmenkonto, sowie die Zahlung über Zahlungssysteme, die auf der Webseite angeboten werden.
(5) Die Verkäuferin ist bei größeren Chargen, fortlaufenden Verträgen oder unter ähnlichen Umständen berechtigt, Teilbeträge vor Leistungserbringung abzurechnen. Solche Vorschussrechnungen bedürfen keiner derart konkretisierten Leistungsaufstellung, dass eine rasche und sichere Beurteilung der Leistung durch den Käufer möglich ist.
(6) Außer bei offensichtlichen Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. In einem solchen Fall ist der Käufer nur dann zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und insbesondere den Kosten der Nacherfüllung steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann dem Käufer nur aus konnexen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zukommen.
(8) Der Käufer kann nur dann aufrechnen, wenn die Verkäuferin die Gegenforderung als unbestritten anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist

§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware verbleibt im Eigentum der Verkäuferin bis sämtliche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer derivierende Ansprüche erfüllt sind. Sohin sind von diesem erweiterten Eigentumsvorbehalt auch künftige und bedingte Forderungen der Verkäuferin gegenüber dem Käufer, insbesondere durch Kontokorrentvorbehalte, erfasst.
(2) Dem Käufer ist es gestattet, die Ware im regelmäßigen Geschäftslauf bereits vor Eigentumsübergang weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen und insbesondere zu Sicherungsübereignung respektive Verpfändung der Waren ist er nicht berechtigt.
(3) Für alle Fälle der Weiterveräußerung der Kaufsache vor Eigentumsübergang tritt der Käufer hiermit seine Ansprüche gegen seine Leistungsempfänger (Kunden respektive Abnehmer der Ware) bereits jetzt mit allen Nebenrechten in Höhe der offenen Forderungen (der Verkäuferin gegen den Käufer) an die Verkäuferin ab, ohne dass es hierzu einer weiteren Erklärung bedarf. Um eine Übersicherung zu vermeiden, werden die an die Verkäuferin abzutretenden Forderungen mit einem Betrag von 110% der gesicherten Forderungen begrenzt. Die der Verkäuferin abgetretenen Teilansprüche sind vorrangig zu befriedigen.
(4) Im Falle des Abs. 3 ist der Käufer bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt; der Käufer ist jedoch gegenüber der Verkäuferin schuldrechtlich zur Weiterleitung des eingezogenen Geldbetrages verpflichtet. Die Verkäuferin ist jederzeit berechtigt die Einziehungsbefugnis zu widerrufen und vom Käufer zu verlangen die Sicherungsabtretung gegenüber den Abnehmern der Ware offen zu legen. Der Käufer hat die zur Geltendmachung der Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
(5) Der Käufer hat der Verkäuferin den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen sofort in Textform mitzuteilen und sie vollumfänglich bei der diesbezüglichen Intervention zu unterstützen.
(6) Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle Zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendung trägt der Käufer.
(7) Die Verkäuferin ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers berechtigt zurückzutreten. Der Käufer hat der Verkäuferin in diesem Falle die noch in seinem Besitz verbliebene Vorbehaltsware auszuweisen, auszusondern und herauszugeben.
(8) Die Verkäuferin gestattet dem Käufer abweichend von § 9 Abs. 2 S. 2 die Kaufsache auch bereits vor vollständiger Kaufpreiszahlung und somit vor Eigentumsübergang zu verarbeiten. In diesem Fall gilt die Verkäuferin als „Hersteller“ im Sinn des § 950 und erwirbt somit originär Eigentum an der verarbeiteten Sache.
(9) Sollte der Käufer die mit dem Eigentumsvorbehalt behaftete Sache mit einer anderen beweglichen Sache derart verbinden, dass sie wesentlicher Bestandteil dieser anderen Sache wird, so verlängert sich der Eigentumsvorbehalt automatisch quotal auf den Ersatzgegenstand.

§ 13 Datenschutz
(1) Die Verkäuferin ist berechtigt, sämtliche die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffenden Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und speichern.

§ 14 Salvatorische Klausel, Rechtswahl und sonstige Regelungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen Käufer und Verkäuferin oder der vorstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder der Vertrag ungewollte Lücken enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Geschäfts im Übrigen nicht tangiert. Die Vertragsparteien verpflichten sich, zum Ersatz der unwirksamen Regelung diejenige Regelung als wirksam anzuerkennen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich nach dem Sinn und Zweck des Vertrages und diesen AGB am nächsten kommt.
(2) Gerichtsstand für aus der Vertragsbeziehung derivierende Streitigkeiten ist Aachen.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR), des sonstigen internationalen Rechts und dabei insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.